Elektronische Erlöserfassung - laut Gesetz über die Erlöserfassung hat der Verkäufer dem Käufer eine Quittung auszustellen. Gleichzeitig ist er verpflichtet, den angenommenen Erlös bei dem Steuerverwalter online zu erfassen; bei einem technischen Ausfall spätestens innerhalb von 48 Stunden, falls der Steuerzahler im jeweiligen Kassenort Erlöse im normalen Regime erfaßt.